Tagesgeld & Steuern

Alle auf dem Tagesgeldkonto erwirtschafteten Zinsbeträge unterliegen selbstverständlich der Versteuerung, wobei sich hier für Anleger ab 2009 jedoch mit der neuen Abgeltungssteuer eher Vorteile ergeben. Aktuell wird die Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlages von 5,5 % noch direkt durch die verantwortlichen Bankinstitute an das Finanzamt abgeführt, wobei die Verrechnung mit der Einkommenssteuer dann erst bei deren Veranlagung durchgeführt werden kann.
Ab 2009 werden durch das Bankinstitut ebenfalls Zinsabschlagssteuer und Solidaritätszuschlag direkt an die Finanzämter abgeführt, wobei die spätere Verrechnung mit der Einkommenssteuer jedoch vollkommen entfällt. Die Kapitaleinkünfte werden zur Einkommenssteuer also nicht mehr heran gezogen, wobei pro Kopf ein freier Zinsbetrag von 801,00 Euro zu beachten ist – alle Zinserträge oberhalb dieser Grenze werden schließlich versteuert. Finanziell besser gestellt mit ihren Einkünften aus dem Tagesgeld als aktuell sind ab 2009 dann vor allem diejenigen Anleger, die aufgrund eines hohen Einkommens ohnehin mit Steuernachzahlungen zu rechnen haben, deren Einkommenssteuersatz demnach über 25 % liegt. Für Anleger, deren Steuersatz jedoch unterhalb dieser Grenze liegt, besteht weiterhin die Möglichkeit der Veranlagung der Zinserträge über die Einkommenssteuer – hierzu muss beim entsprechenden Finanzamt jedoch ein Antrag gestellt werden. Grundsätzlich lässt sich hiermit also fest stellen, dass für Anleger mit der neuen Abgeltungssteuer ab 2009 im Prinzip keine finanziellen Nachteile entstehen und die Anlage in Tagesgeld hiermit höchstens attraktiver wird. Immer mehr Finanzanleger in Deutschland entscheiden sich aktuell für ein attraktives Tagesgeldmodell – ein Trend, welcher besonders nach den Einbrüchen auf dem internationalen Finanzmarkt zu spüren ist. Verbraucher setzen hier wieder verstärkt auf krisensichere Anlagen.

Autor   Steffen Ehrlich
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