Scientology Kirche Bayern würdigte Entscheidung
Bei einem Empfang am 21. September in der Scientology Kirche Bayern würdigten Vertreter verschiedener Glaubensrichtungen die Bedeutung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 05.April 2007. Verschiedene Sprecher hoben hervor, dass diese Entscheidung eine Stärkung der Religionsfreiheit nicht nur für die Scientology Kirche, sondern für alle Religionsgemeinschaften in Europa bedeutet.
Die erste Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat in einem Grundsatzurteil (Az. 18147/02) einstimmig den Anspruch der Scientology Kirche auf den Schutz der Menschenrechtsgarantien als religiöse Vereinigung (Art 9 und 11 Europäische Menschenrechtskonvention) in einem Verfahren der Scientology Kirche Moskau gegen Russland bestätigt. Das Urteil wirkt sich auch auf alle 47 Mitgliedsländer des Europarates aus.
Einer der Sprecher meinte dazu: „Das Urteil vom 5. April 2007 ist ein Meilenstein für die Religionsfreiheit in ganz Europa.“
Das Gericht wies in seinem 18-seitigen Urteil u.a. auf folgendes hin: "Das Recht von Anhängern eines Glaubens auf Religionsfreiheit, was das Recht
umfasst, den eigenen Glauben gemeinsam mit anderen auszuüben, umfasst die Erwartung der Glaubensanhänger, dass sie sich ohne willkürliche Intervention
des Staates frei vereinigen dürfen. In der Tat ist die unabhängige Existenz religiöser Gemeinschaften für den Pluralismus in einer demokratischen
Gesellschaft unabkömmlich. Dies stellt daher ein innerstes Anliegen des Schutzes dar, der Artikel 9 (Religionsfreiheit) gewährt. Die Pflicht des Staates
zur Neutralität und Unparteilichkeit... ist mit jeglicher staatlicher Befugnis unvereinbar, die Rechtmäßigkeit von religiösen Überzeugungen zu bewerten:"
Ziffer 72. des Urteils).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung aus dem Jahre 2004 die Rechtskraft und Bindungswirkung von Entscheidungen des Europäischen
Gerichtshofes festgelegt. Demnach entfalten Entscheidungen des EGMR eine so genannte Orientierungswirkung für Vertragsstaaten, die nicht Partei des
eigentlichen Verfahrens waren, was bedeutet, dass die Länder ihre eigene Rechtsprechung zu überprüfen haben und sich bei eventuellen Änderungen an der
einschlägigen Rechtsprechung des EGMR zu orientieren haben.
Das Bundesverwaltungsgericht als oberstes Gericht für unsere staatliche Verwaltung und deren Staatsdiener hat in einem Urteil vom 15.12.2005 (Az. 7 C 20.04)
verbindlich festgestellt, dass es sich bei den inhaltlichen Überzeugungen von Scientology um eine Religion handelt. Das Oberverwaltungsgericht hat zutreffend
angenommen, derartige Aussagen der scientologischen Lehre (zur Unsterblichkeit der Seele als Träger einer Lebensenergie, die durch unzählige Leben
wandele, sowie die Erlösungsstufen zu höheren Daseinsstufen als Ziel des menschlichen Lebens) seien geeignet, den Begriff des Glaubens oder der
Weltanschauung zu erfüllen".
Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V.
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