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Privatkredit
Einen Kredit welcher nicht von gewerblichen Darlehensgebern sondern von einer Privatperson gewährt wird, nennt man Privatkredit. Man versteht unter gewerblichen Darlehensgeber ein Kreditinstitut wie es auch im Kreditwesensgesetz nachzulesen ist und aus rein sprachlicher Sicht kann ein Privatkredit synonym für Konsumentenkredit bei Privatkunden verwendet werden. Deutliche Unterschiede gibt es bei privat und gewerblich, laut Kreditwesensgesetz ist ein Kreditinstitut ein Unternehmen welches Bankgeschäfte gewerblich betreibt oder auch, wenn ein Geschäftsbetrieb in kaufmännischer Art und Weise abgewickelt wird. Im Kreise der Verwandtschaft werden Privatkredite in der Regel immer gewährt, das wird dann auch Verwandtenkredit genannt. Allerdings können die Darlehen auch nicht von jedermann gewährt werden, Privatkredite werden selten an nicht- nahe stehende Personen vergeben weil bei diesen nicht so einfach eine Kreditwürdigkeit festgestellt werden kann. Dass ein Kontakt zwischen Darlehensgebern und Darlehensnehmern zustande kommt, haben sich im Internet so genannte Kreditbörsen zum Ziel gesetzt. Rechtliche Rahmenbedingungen beim Privatkredit sind festgelegt unter §§ 488 im BGB, jedoch gibt es im Allgemeinen bei einem Privatkredites dieselben Vorschriften, welche auch Gültigkeit bei Bankkrediten haben. Der Unterschied ist nur dass es beim Privatkredit für den Kreditnehmer weniger Schutzrechte gibt, außerdem keine Kündigungsschutz betreffenden Regeln und auch keine Formvorschriften für den Verbraucherschutzdarlehensvertrag.
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