Partikelfilter für Dieselfahrzeuge

Lohnt sich das Nachrüsten eines Diesel-Partikelfilters?

Lassen Sie uns mal rechnen: Der Steueraufschlag für filterlose Dieselfahrzeuge (Reifen) beträgt ab dem I.April 2007 1,20€ pro 100 Kubikzentimeter Hubraum. Das macht zum Beispiel bei den weitverbreiteten Zweiliter-Dieselfahrzeugen 24 € Mehrkosten im Jahr oder bis zum 31. März 2011 insgesamt knapp 100 Euro, denn dann läuft das Gesetz aus. Wenn Sie in einem Auto mit Zweiliter-Dieselmotor jetzt einen Rußfilter nachrüsten, können Sie mit dem einmaligen Steuernachlass von 330 € also bis zu 430 € der Kosten wieder ausgleichen - den Partikelfilter gibt es inklusive Einbau für 500 bis 750 Euro. Je nach Ausführung müssen vom Fahrzeugbesitzer demnach 70 bis 320 Euro aus eigener Tasche bezahlt werden. Doch dafür steigt auch der Wiederverkaufswert seines Gebrauchten erheblich.

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Aber: Nicht alle Dieselfahrer können aktuell den Filter nachrüsten, denn das Nachrüst-Angebot beschränkt sich derzeit auf einige Motoren der VW-Gruppe (Audi, Seat, Skoda, VW), von Ford (auch Mazda und Volvo), Mercedes und Opel. Der Grund für das noch magere Angebot liegt im aufwendigen Verfahren für die Betriebserlaubnis der Nachrüst-Filter.

Jetzt aber kommt Fahrt in den Ausbau der Produktpalette. Für welche Fahrzeuge aktuell oder in Kürze Nachrüstsätze erhältlich sind, erfahren Sie auf diversen Internetseiten der Anbieter: HJS Fahrzeugtechnik, Oberland-Mangold, Twin-Tec und Vitkus Abgastechnik. Für die Nachrüstung werden offene Partikelfilter eingesetzt, die ohne Additiv-Einspritzung oder Eingriffe in das Motormanagement auskommen und auf Dauer eine durchschnittliche Partikelminderungsrate von mindestens 30 Prozent sicherstellen müssen. Meist sind das Kombi-Anlagen, die den serienmäßigen Oxidations-Kat ersetzen. Handelt es sich jedoch um ein Filtersystem, das zusätzlich zum vorhandenen Katalysator eingebaut wird, muss dieser erneuert werden, wenn er länger als fünf Jahre oder für mehr als 80000 Kilometer im Fahrzeug verbaut war.

Die Nachrüstung eines typgeprüften Partikelfilters muss in einer Werkstatt erfolgen, die eine Berechtigung hat, die Abgasuntersuchung (AU) durchzuführen. Nach dem Einbau wird hier eine Abnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle ausgestellt. Wer den Partikelfilter woanders einbauen lässt, muss sich die Abnahme von einem amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen lassen. Die Zulassungsstelle bestätigt die Partikelfilter-Nachrüstung im Feld »Bemerkungen«: unter Ziffer 33 in den alten Fahrzeugpapieren, unter Ziffer 22 in den neuen Zulassungsbescheinigungen.
Bestehende Garantie- oder Gewährleistungsansprüche gegen den Fahrzeughersteller verlieren Sie durch den Einbau eines Partikelfilters übrigens nicht.

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Autor   jessi kiefermann
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