Krankenversicherungen in Deutschland

In gesetzlichen Krankenversicherungen wird zwischen Pflichtversicherten, freiwillig Versicherten und Familienversicherten unterschieden. Pflichtversicherte sind vor allem Arbeitnehmer mit einem Entgeld unterhalb der Bemessungsgrenze, Rentner, Arbeitslose, Studenten, Künstler. Familienversicherte sind sind Kinder und Ehegatten eines Pflichtversicherten, die über kein eigenes Einkommen verfügen. Freiwillig versichert ist, wer nach dem Gesetz zwar nicht pflichtversichert ist, aber dennoch in eine gesetzliche Krankenkasse eintritt. Die geht aber nur, wenn man direkt vorher bereits Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse war.

Für die Verwaltung und Verteilung der Beiträge zur Krankenversicherung sind die Krankenkassen zuständig. Hier besteht die Wahl zwischen verschiedenen Krankenkassen. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) sind für eine bestimmte Region zuständig, die von der jeweiligen Landesregierung bestimmt wird. Es besteht aber auch die Möglichkeit, in eine der verschiedenen Ersatzkassen einzutreten.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind zu ca. 95% gleich, da sie als Pflichtleistungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Durch die Pflichtleistungen wird die medizinische Grundversorgung abgedeckt. Darüber hinaus dürfen die Krankenkassen Zusatzleistungen anbieten. Dazu gehören Behandlungsmethoden, neuartige Therapien und Operationstechniken, die noch nicht in den Pflichtleistungskatalog aufgenommen wurden.

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich also vor allem in ihren Zusatzleistungen und ihren Beiträgen, sodass bei der Wahl der Krankenkasse die die verschiedenen Regelungen genau veglichen werden sollten. Welche Kasse die "Beste" ist, kommt dabei auf den Einzelfall an. Möchte man die Krankenkasse wechseln, kann man dies frühestens nach 18 Monat Mitgliedschaft tun. Dann wird eine schriftliche Kündigung zum Ende des übernächsten Kalendermonats wirksam.

Die private Krankenversicherung gilt in Deutschland zusätzlich für jeden Bürger als Alternative zur Absicherung. Hier sind allerdings noch zusätzliche monatliche Beiträge zu bezahlen, z.B. bei der Lebensversicherung.

Autor   Thomas Trimmel
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