KFZ-Autoversicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vom Staat vorgeschrieben. Sollte keine vorhanden sein, so darf man sein Fahrzeug nicht im Straßenverkehr zulassen, geschweige denn im Verkehr bewegen. Bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges müssen Sie daher die Versicherungskarte, früher Doppelkarte genannt, vorlegen.
Hintergrund dieser Pflichtversicherung ist, dass Unfallopfer ihre meist berechtigten Ansprüche anbringen können und im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Unfallverursachers ihr Geld bekommen. Somit ist eine finanzielle Sicherung des Opfers in jedem Falle, auch bei schwereren Unfällen, gegeben. Vorwiegend Personenschäden sind in der Höhe der Schadenersatzzahlungen nicht richtig einzustufen und gehen zumeist über die Grenzen des Unfallverursachers hinaus. Die KFZ-Autoversicherung kommt gleichermaßen für Sach-, Vermögens- und Personenschäden auf.
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