Fachanwalt für Versicherungsrecht

Was macht ein Fachanwalt für versicherungsrecht im Gerichtsverfahren, das seit drei Jahren am Landgericht Frankfurt andauert? Der Sachvortrag seines Mandanten zum Unfallhergang ist im Wesentlichen als bewiesen anzusehen. Das eingeholte unfallanalytische Gutachten bestätigt den klägerischen Vortrag, kommt lediglich bei der Aufprallgeschwindigkeit zu einem leicht nach unten abweichenden Ergebnis. Der Sachverständige hat eine Aufprallgeschwindigkeit von 25 km/ h festgestellt, womit selbst die „Harmlosigkeitsgrenze“ (wenn es sie denn gibt) eindeutig überschritten ist. Auch die HWS-Verletzung an sich ist im Einzelnen bewiesen. Ebenso deren Unfallursächlichkeit: Nach der Einholung von zwei medizinischen Gutachten aufgrund des Beweisbeschlusses steht nunmehr fest, dass der Kläger durch den Versicherungsnehmer der Haftpflichtversicherung eine erhebliche Halswirbelsäulenverletzung erlitten hat, die erwiesenermaßen ausschließlich auf den Verkehrsunfall in Frankfurt am Main zurückzuführen ist. Dies muss auch der Anwalt so sehen. Durch das neurologische Gutachten ist nunmehr zweifelsfrei ein ursächlicher Zusammenhang, zwischen dem unfallursächlichen HWS-Be¬schleu¬nigungs¬trauma und dem sog. Wallenberg-Syndrom bewiesen,. Zwischen beiden Ereignissen bestehen nach dem Gutachten eindeutige Brückensymptome. Weiterhin steht nunmehr fest, dass das Unfallopfer durch diese Unfallverletzungen dauerhafte Gesundheitsschäden erlitten hat, an denen er bis heute leidet. Ebenfalls bestätigt der Arzt , dass die noch heute bestehenden Einschränkungen als Unfallfolge zu bewerten sind. Für einen Unfallfolgeschaden reicht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreicht. Natürlich hätte der Fahrer dies alles ohne einen Fachanwalt für versicherungsrecht so nicht erreicht. Auch das orthopädische bestätigte seine Darstellung vollumfänglich. Es bestätigt den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Verkehrsunfall und der Beschleunigungsverletzung der Halswirbelsäule. Andere Ursachen für die gesundheitsbedingten Beeinträchtigungen des Opfers konnten im Laufe des Gerichtsverfahrens ausgeschlossen werden. Insbesondere hatte er sich vor dem Unfall in exzellenter gesundheitlicher Verfassung befunden, dies ist durch Vorlage ärztlicher Bescheinigungen bewiesen worden. Dies hat auch die Beweisaufnahme bestätigt.

Autor   Steffen Ehrlich
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