Effektiver und nominaler Zins beim Ratenkredit
Im Zusammenhang mit den Darlehensangeboten der diversen Filial- und Direktbanken hört man oft die Begriffe Nominalzins und Effektivzins.
Aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften in Deutschland sind Kreditgeber zur Angabe des anfänglichen effektiven Jahreszinses verpflichtet. Auch die gesamte Belastung, welche dem Kreditnehmer entsteht – also die Summe aus Tilgung, Zinszahlungen, sonstigen Nebenkosten und Bearbeitungsgebühren – muss angegeben werden.
Der Effektivzins ist prinzipiell eine sehr gute Messgröße zum konkreten Vergleich mehrerer Kredit Angebote, da er in Form eines Prozentsatzes vom Netto-Darlehensbetrag die aus der Aufnahme des Darlehens entstehende jährliche Belastung ausdrückt.
Im Gegensatz zum Nominalzins enthält der effektive Jahreszins sämtliche mit der Kreditaufnahme verbundenen Nebenkosten. Hierzu zählen neben Tilgung und Zins (in diesem Zusammenhang wird auch oft von der sog. Jahresleistung oder Annuität gesprochen) auch sämtliche Nebenkosten (beispielsweise ein Zinsabschlag bei Darlehensauszahlung, Bearbeitungsgebühren etc.).
Eine Besonderheit bei der Berücksichtigung der Darlehensrückzahlung stellt die Art und Weise der Verrechnung der Tilgungsleistungen dar. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt zwar monatlich, eine Anrechnung auf die Restschuld jedoch in größeren Intervallen (Quartal, Halbjahr oder auch Jahr). Dies trägt ebenso dazu bei, dass der Effektivzins höher als der Nominalzins ist, da Zinsen für bereits getilgte Kreditschulden gezahlt werden müssen.
Neben der Tilgungsverrechnung eine Rolle spielt auch die Form der Zinsverrechnung und -fälligkeit. Teilweise werden Kreditzinsen monatlich fällig, teilweise aber auch in größeren Zeitabständen, beispielsweise pro Quartal oder auch pro Kalenderjahr.
Falls ein Kreditinteressent nun zwei konkrete Angebote zweier verschiedener Kreditbanken vorliegen hat und bei beiden eine identische Ratenleistung (jährliche Summe aus Tilgungs- und Zinsanteil) besteht, so ist jener Ratenkredit günstiger, bei welchem längere Zinszahlungszeiträume verwendet werden.
Unter den angegebenen Bedingungen kommt in diesem Fall die Tatsache zu tragen, dass die Restschuld des Darlehens schneller vermindert wird, wenn die Zinsberechnung weniger häufig durchgeführt, da ein höherer Anteil der Ratenleistung zur Darlehenstilgung verwendet werden kann.
Oliver Sinz, info (at) kreditvergleich1a.de
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