Die Vorteile einer Mini-GmbH
Zunächst einmal ist eine Mini-GmbH ebenso haftungsbeschränkt wie ein normale GmbH. Lediglich die Gründung ist bürokratisch vereinfacht und auch die Notwendigkeit einer hohen Eigenkapitaleinlage gibt es nicht. Die Mini-GmbH, die eigentlich Unternehmergesellschaft (UG) heißen wird, ist somit transparent und leicht verständlich aufgebaut und für einen Existenzgründer eine gute und zugleich sichere Möglichkeit seine Geschäftsidee auf eigene Füße zu stellen. Warum es so eine Unternehmens- bzw. Gesellschaftsform jetzt erst gibt? Der Trend vieler deutscher Unternehmer eher eine englische Limited, als eine deutsche GmbH gründen zu wollen hat die Bundesregierung reagieren und planen lassen. Im Sommer 2008 soll das die neue „kleine“ GmbH in Konkurrenz zur Limited treten.
Doch während bei einer Limited auf die Stammkapitalerhöhung kein Augenmerk gelegt wird, zumindest von staatlicher Seite, wird es in Deutschland eine Sicherheitsfördernde Maßnahme geben. Von Jahresgewinn sollen 25 Prozent in die Bildung einer Rücklage fließen und somit ständig das Eigenkapital erhöhen. Wenn die Marke von 10.000 Euro erreicht ist, soll es möglich, aber nicht verbindlich sein, die eigene UG in eine GmbH umzuwandeln. Bei der Mini-GmbH sollen auch schon ab der Gründung finanzielle und bürokratische Hindernisse abgebaut werden. Es ist kein Notar mehr nötig und die Standards werden durch so genannte Musteranmeldungen stark vereinfacht und so schlussendlich auch beschleunigt.
Eine sinnvolle und zugleich typisch deutsche, weil sichere Form seine Existenz zu gründen und mit Sicherheit einfacher, als eine englische Limited zu gründen und zu verwalten. Eine deutsche Alternative, die endlich mal wirklich sinnvoll und tatsächlich unkompliziert ist.
Mini-GmbHGmbH
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