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Die Entscheidung für die selbstständige Arbeit
Es bestehen unterschiedliche Aspekte, welche dafür sprechen, dass man sich im Allgemeinen in die Selbstständigkeit begeben sollte. Entweder sieht der Betroffene in seinem Angestelltenverhätnis keine Chance zum Weiterkommen oder man will eine gut durchdachte Geschäftsidee lieber allein verwirklichen. Natürlich kann das Melden in die Selbstständigkeit auch gezwungenermaßen betreten werden, wenn der Betroffene beispielsweise egal wie aus dem Status der Arbeitslosigkeit herauskommen will. Bei diesen Fall würde es außerdem eine Unterstützung in Form eines Gründungsausschusses geben. Eine Option den Kostenaufwand der Selbstständigkeit möglichst in einem erträglichen Maß zu halten ist das sogenannte Franchising. Hierbei ist keine eigen ausgearbeitete Geschäftsidee von Nöten, da der Betroffene die erzeugten Produkte und Dienstleistungen von anderen Anbietern vertreibt. Trotzdem bleibt der Betroffene zum größten Teil der eigene Boss. Im Regelfall bezahlt der Betroffene eine Franchise Gebühr und müsste zusätzlich über über einen  Grundstamm an eigenen Finanzen verfügen. Dafür erhält der Betroffene das Verkaufsrecht oder die Dienstleistung. Im optimalsten Fall bedeutet das sogenannte, dass der Betroffene über ein lokales Monopol verfügen kann und schnell in den Handel eintritt. Dieses Marketingmodell ist gewöhnlich schon mehrmalig geprüft und analysiert worden. Als Lizenzinhaber hat man hier nahezu keine Risikofaktoren und kann von einem bekannten Produkt seinen Nutzen ziehen. Natürlich entstehen ansonsten Nachteile beim Franchising. Wegen der Zusammenarbeit mit einer anderen Firma muss der Franchisenehmer einen Teil seiner Einnahmen an die Prduktfirma abtreten. Dieses könnten bis zu 25 Prozent sein. Zusätzlich trägt der Betroffene auch mit dieser Lizenz das vollständige Risiko für sein Unterehmen, obwohl der Betroffene auf eventuelle Fehler der produzierenden Firma keinen Einfluss hat. Auf jede Person, welcher den Schritt in die Selbstständigkeit eingeht, wird auf längere Zeit gesehen ansonsten das Problem der Gesellschaftsform bemerken. Sobald das Geschäft stabil läuft sollte eine GmbH Gründung in Betracht gezogen werden. In dieser Form ist allerdings eine recht stattliche höhe an privaten Finanzen vorausgesetzt, dagegen ist aber ansonsten das Risiko für das private Vermögen nicht so hoch wie bei den anderen Formen. Grundsätzlich haftet der Betroffene nach einer GmbH Gründung nur mit dem Stammkapital, das sogenannte für das Unternehmen hinterlegt wurde. Das Stammkapital war am Anfang mit 25-tausend € festgelegt. In der Zukunft soll diese Art von Gründungen von Betrieben aber unbürokratischer und mit weniger Grundkapital möglich werden. Zum Schluss der in der Zukunft geplanten Veränderungen kommt die die namentlich bekannte Mini-GmbH, bei welcher das Grundkapital nicht sofort komplett bezahlt werden muss, sondern zunächst nach und nach hinterlegt wird.
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