Deutsche Gerichte bestätigen Religiösität der Scientology
(Stuttgart) Immer mehr Gerichte bestätigten das bahnbrechende Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Brüssel im vergangenen Jahr. Auch in Deutschland wurde bereits in vielen Urteilen die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft anerkannt.
Das portugiesische Justizministerium hat 2007 der Scientology Kirche in Portugal volle staatliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft nach portugiesischem Recht gewährt.
Der spanische Verwaltungsgerichtshof entschied unmissverständlich, dass die Scientology Kirche Spanien gemäß spanischem Verfassungsrecht einen Anspruch hat, als Religionsgemeinschaft anerkannt und eingetragen zu werden.
Die französische Justiz hat kürzlich ein seit 18 Jahren dauerndes Ermittlungsverfahren gegen die Scientology-Organisation eingestellt. Das aktuellste deutsche Urteil wurde vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht am 19. Dezember 2007 (Az. 1 Bs 192/06) gefällt: „Die Klägerin kann für ihre Betätigung als Scientologin den Schutz des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses nach Art. 4 Abs. 1 GG in Anspruch nehmen.“
Es existieren bereits 50 ähnliche Urteile von deutschen Gerichten, die in den letzten 30 Jahren gefällt wurden und rechtskräftig sind, wie zum Beispiel das Urteil vom 02.08.1995 (Az. 1 S 438/94) vom VGH Baden-Württemberg mit folgendem Auszug: „…Ausweislich seiner Satzung ist der klagende Verein eine Religionsgemeinschaft. Sein Zweck wird als ´die Pflege und Verbreitung der Scientology Religion und ihrer Lehre´ beschrieben. Die Scientology Kirche sieht es ´als ihre Mission und ihre Aufgabe an, den Menschen Befreiung und Erlösung im geistig-seelischen Sinn zu vermitteln, wobei sie eine Verbesserung möglichst vieler und zahlreicher Mitglieder in sittlicher, ethischer und spiritueller Hinsicht bewirken will...´ (§ 2 Ziff. 1 der Satzung).“
Weiter wurde vom Landgericht Hamburg, mit Beschluss vom 17.02.1988 (Az 71 T 79/85) geurteilt:
„Doch sind die möglichen Kriterien einer Kirche im vorliegenden Fall zweifelsfrei erfüllt. ...“. Zehn Jahre später, am 05.01.1998 erging vom Landgericht Hamburg weiteres Urteil (Az. 330 O 169/97): „Der Beklagte ist als Religionsgemeinschaft anerkannt, seine Finanzierung über Spendenbeiträge begründet nach allgemeiner Ansicht (dazu zuletzt das Bundesverwaltungsgericht Pressemitteilung vom 06.11.1997 ) keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Bei der Bewertung der den Mitgliedern angebotenen religiösen Leistungen muß - auch vor dem Hintergrund der in Art. 4 GG gewährten Religions- Freiheit - berücksichtigt werden, daß sich der Beklagte, anders als die Kirchengemeinschaften, die sich u.a. über Steueraufkommen finanzieren können, ausschließlich über Spenden der Mitglieder finanzieren muß.“
Das OLG Karlsruhe urteilt mit Beschluss vom 29.09.1986 (Az 4 W 50/86) wie folgt: „Nach § 3 Abs. 3 der Vereinssatzung bezweckt der Verein die „Verbreitung des religiösen Glaubens der Scientology“ und „die Verbreitung des Gedankenguts, daß der Mensch in erster Linie ein geistiges Wesen ist“ (AS 13).“
Dies ist nur ein kleiner Auszug aus den Urteilen, die in Deutschland gefällt wurden, in der die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft anerkannt wurde. Deutsche Gerichte haben diese Tatsache längst als Fakt erkannt und mit ihren Urteilen bestätigt. Aus diesem Grund ist Scientologen und ihren Kirchen eine ungestörte Religionsausübung zu gewähren.
Die erste Kirche wurde in den USA 1954 von damaligen Scientologen gegründet. Stifter der „Dianetik“ und „Scientology-Religion“ ist L. Ron Hubbard. Mittlerweile gibt es über 7500 Kirchen, Missionen und Gruppen in 164 Nationen, die insgesamt 10 Millionen Mitglieder betreuen.
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Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V.
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