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Der richtige Datenschutz
Jeder Mensch hat personenbezogene Daten, die nicht jeder einsehen kann. Das kann die eigene Adresse genauso sein wie die Bandverbindung. Diese Daten fallen unter den Datenschutz und dürfen nicht widerrechtlich weitergeben werden. Ist ein Unternehmen oder eine Institution in Besitz solcher persönlichen Daten, muss es sorgsam mit diesen umgehen und darf keinen Missbrauch betreiben. Denn personenbezogene Daten unterliegen dem Datenschutz und damit dem Recht auf die freie Selbstbestimmung über diese Daten. Im Bundesdatenschutzgesetz sind alle datenschutzrelevante Vorschriften festgehalten und so auch die behördliche Meldepflicht. Dazu gehört auch das Verfahrensverzeichnis. Mit einem Verfahrensverzeichnis ist die Übersicht von bestimmten Daten gemeint, wie zum Beispiel Regelfristen für die Löschung von Daten. Das Verfahrensverzeichnis muss auf Nachfrage öffentlich einsehbar sein. Ebenso verhält es sich mit der Verarbeitungsübersicht: Datenschutz darf keine Geheimniskrämerei sein und ein Unternehmen muss eine Verarbeitungsübersicht der Daten erstellen. Dieses Aufgabengebiet ist kein leichtes und es braucht viel Zeit für die Erstellung der Verzeichnisse. Deswegen haben die meisten Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten.
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